Häufig gestellte Fragen
 
  Ich möchte eine Ernährungsberatung wahrnehmen. Was muß ich tun?  
 

Sprechen Sie Ihren Arzt auf Ihren Wunsch hin an. Liegt eine ernährungsabhängige Erkrankung vor, wird er Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen, auf der das Indikationsgebiet vermerkt sein muss (z.B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck (Hypertonie)). Diese Verordnung ist für den Arzt budgetneutral und verursacht ihm keine Kosten.

Dieses Formular können Sie Ihrem Hausarzt zur Verordnung vorlegen: Ärztliche Verordnung für eine Ernährungsberatung

In einem telefonischen Informationsgespräch erfahren Sie Details zu Inhalt und Ablauf der Ernährungsberatung. Möchten Sie mein Angebot wahrnehmen, vereinbaren wir einen Termin für die Erstberatung. Hier legen wir gemeinsam fest, wie häufig und in welchem Abstand wir uns treffen wollen.
Diese Beratungsleistungen werden nach § 43 Sozialgesetzbuch V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.

Haben Sie Interesse an einer präventiven Ernährungsberatung, wollen also vorbeugend etwas für Ihre Gesundheit tun, fällt die Beratung unter § 20 Sozialgesetzbuch V. In diesem Fall brauchen Sie kein Rezept vom Arzt, sollten aber im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsfähigkeit der Leistungen sprechen.

 
   
  Was erwartet mich in einer Ernährungsberatung?  
  Im Vordergrund stehen Sie mit Ihrem "Ernährungsproblem". Zunächst schauen wir uns gemeinsam Ihr Ernährungsverhalten, Ihre Ernährungsvorlieben und Ihre Lebensumstände an. Sie erhalten grundlegende Informationen zu der Entstehung Ihrer Erkrankung und zu deren Zusammenhang mit der Ernährung. Gemeinsam legen wir realistische Ziele fest und erarbeiten Wege, diese zu erreichen.

Nur mit einer langfristigen Ernährungsumstellung, die zu Ihnen und Ihrem Lebensstil passt, können Krankheitsbeschwerden gelindert und bei Bedarf das Körpergewicht dauerhaft reduziert werden.
 
   
  Darf ich noch essen, was mir schmeckt? Muß ich ab sofort Kalorien zählen?  
  Eine Ernährungsumstellung kann man langfristig nur dann beibehalten, wenn sie zu den Vorlieben und Gewohnheiten passt. So ist es wichtig, dass auch der Genuss nicht zu kurz kommt. Wir finden gemeinsam Wege, wie trotz der Umstellung der Spaß am Essen bestehen bleibt und Sie nicht das Gefühl haben, auf etwas verzichten zu müssen. Kalorien zählen sollten Sie nur im Einzelfall, wichtiger ist die bewußte Zusammenstellung Ihrer Mahlzeiten und die "Neuentdeckung" Ihres Hunger- und Sättigungsempfindens.  
   
  Wie viele Beratungstermine werden vereinbart?  
  Die Anzahl der Beratungen richtet sich nach Ihrem Krankheitsbild und dem Ausmaß der angestrebten Ernährungsumstellung. Die Basis bilden eine Erstberatung von ca. 60 Minuten und eine Folgeberatung von ca. 30 Minuten. Über die Anzahl der weiteren Termine entscheiden natürlich Sie persönlich.  
   
  Wie bezahle ich die Beratungen und was übernimmt die Krankenkasse?  
 

Die Beratungen bezahlen Sie entweder direkt in bar oder aber überweisen das Honorar im Anschluss an den Termin auf mein Konto.

Am Ende der Therapie oder auf Wunsch auch schon zwischendurch erhalten von mir eine Gesamtrechnung über die erbrachten Leistungen. Diese reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen einen Teil des Honorars zurücküberweist. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Kasse, mit welcher Erstattung Sie rechnen können. Dazu erstelle ich Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 85% der anfallenden Kosten, manchmal wird auch ein Maximalbetrag festegesetzt. Wieviele Termine erstattet werden, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, häufig sind es fünf pro Jahr.

Sind die privat versichert, ist die Höhe der Erstattung abhängig von dem Tarif, den Sie gewählt haben.

 
   
  Wo finden die Beratungen statt?  
  Soweit nicht anders angegeben, finden die Beratungen und Schulungen in der Praxis Dr. Ulrich Kempelmann, Kastanienallee 4, 21255 Tostedt statt. Generell sind auch Hausbesuche möglich. Für Besuche im Stadtgebiet Tostedt und Buchholz stelle ich keine Anfahrtskosten in Rechnung. Für darüber hinaus gehende Orte fallen 0,30 € pro Kilometer an. Bitte bedenken Sie, dass für eine Ernährungsberatung eine ruhige und entspannte Atmosphäre notwendig ist.  
   
  Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?  
  Als Ernährungsberaterin unterliege ich der Schweigepflicht. Absprachen mit mitbehandelnden Therapeuten finden nur mit Ihrem Einverständnis statt. Der überweisende Arzt erhält von mir einen Therapiebericht über die besprochenen Inhalte der Beratung.