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Anbieterqualifikation | ||
Zur Erstattung von Beratungshonoraren durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch V ist eine Anbieterqualifikation notwendig, die der Rahmenvereinbarung durch den Koordinierungskreis "Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung" entspricht. | |||
Diese
Anbieterqualifikation umfasst bestimmte Berufsgruppen (u.a. Diplom-Ökotrophologen,
Diätassistenten, Ernährungsmediziner), die zusätzlich eine
gültige Zusatzqualifikation nachweisen können. Anerkannte Zertifikate
sind derzeit "Ernährungsberater/DGE", "Ernährungsmedizinischer
Berater/DGE", "Ernährungsberater/VDOe", das "VDD-Fortbildungszertifikat",
der "Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater VFED"
oder eine "QUETHEB"-Registrierung. Inhaber der Zertifikate verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Fortbildung und beraten nach den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. |
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Als Ernährungsberaterin/DGE erfülle ich die von den Krankenkassen geforderten Qualifikationen, so dass Sie abhängig von Ihrer Krankenkasse mit einer Teilkostenerstattung der Beratungshonorare rechnen können. Bitte besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse. Gern erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. | |||
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. | |||